Förderungen für Schriftdolmetsch-Leistungen – ein kurzer Überblick
Barrierefreiheit ab 1. Jänner 2016
Barrierefreiheit ist derzeit in aller Munde – und mittlerweile für Unternehmen und Veranstalter verpflichtend. Mit 1. Jänner 2016 ist die Übergangsfrist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Rechte für Menschen mit Behinderungen regelt, abgelaufen.
Zu dem Thema Barrierefreiheit fallen einem sofort bauliche Einrichtungen für Rollstuhlfahrer, Leitliniensysteme für Sehbeeinträchtigte oder etwa Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen ein.
Selten denkt man an Menschen mit Hörbeeinträchtigung, also an Schwerhörige – und das obwohl diese Gruppe laut Statistik mit 1,6 Millionen die zahlenmäßig umfangreichste ist (Quelle).
Warum das so ist, liegt auf der Hand: Einerseits sind die Möglichkeiten scheinbar nicht ausreichend bekannt, definitiv werden sie (noch) nicht stark genutzt oder gar ausgeschöpft. Das ist schade, denn der Schriftdolmetsch-Service ist eine besonders sinnvolle Dienstleistung.
Um als Schwerhöriger in den Genuss dieser Kommunikationsdienstleistung zu kommen, sollten Betroffene selbst die Notwendigkeit eines Schriftdolmetschers z.B. bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung gleich dezidiert bekanntgeben, da Veranstalter für die Barrierefreiheit Sorge zu tragen haben, auch wenn das vielen noch nicht ganz bewusst ist.
Förderungen für berufliche Zwecke
Beruflich bedingte Weiterbildungen oder Veranstaltungen werden ebenso häufig von Menschen mit Hörbeeinträchtigung besucht. Für diesen Zweck gibt es Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung, um eine Förderungen für Schriftdolmetsch-Unterstützung zu bekommen ist ein Feststellungsbescheid, der den Grad der Hörbehinderung (ab 50%) angibt. Erst damit ist man vom Sozialministeriumservice förderbar. Anträge, denen bereits ein Kostenvoranschlag sowie eine Beschreibung der Veranstaltung und im Idealfall eine Empfehlung des Arbeitgebers beiliegen, kann der Antragsteller selbst beim Sozialministeriumservice einbringen oder aber sich direkt mit den Schwerhörigenberatungsstellen in den jeweiligen Bundesländern in Verbindung setzen. Förderansuchen werden für Sie dann bei den entsprechenden Stellen eingereicht. Klicken Sie auf der oben erwähnten Website einfach Ihr Bundesland an und kontaktieren Sie die genannte Stelle. In Wien z.B. ist „VOX-Technische Assistenz & Beratungscenter für Schwerhörige“ zuständig.
Förderungen im Privatbereich
Derzeit übernimmt einzig die Gebietskrankenkasse Kärnten Kosten für den Einsatz von Schriftdolmetschern bei Arztbesuchen. Nähere Informationen dazu erteilt die Schwerhörigenberatungsstelle „tab-Kärnten“, die Sie ebenfalls unter oben genannter Internetadresse finden.
Förderungen bei Veranstaltungen
Für viele Veranstalter ist es mittlerweile selbstverständlich, Schriftdolmetscher zu bestellen – meist gleich für das gesamte Auditorium – wenn sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass Bedarf besteht. Irrelevant ist hier meist, wie viele Personen die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nehmen werden.
Unbedingt erforderlich ist deswegen für Sie, dass Sie mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung gleichzeitig bekanntgeben, dass Sie eine Hörbeeinträchtigung haben und eine Schriftdolmetschung benötigen, um den Reden, Vorträgen, Inhalten und Diskussionen optimal folgen zu können. Aktives Einbringen Ihrerseits, Teilhabe und Inklusion sind die Folge.
Es ist ganz egal, um welche Art von Event oder Veranstaltung es sich handelt: Sobald Sie Ihren Bedarf anmelden, haben Sie eine Chance, veranstalterseitig Unterstützung durch Schriftdolmetscher zu erhalten, seien es z.B. Informationsabende und -tage für Selbstständige, Kongresse, Konferenzen, Tagungen u.v.m.
Förderungen bei Gericht
Sind Sie als Zeuge vor Gericht geladen, haben Sie selbst einen Verhandlungstermin als klagende oder beklagte Partei, dann können Sie einen Schriftdolmetscher beantragen. Am Besten wenden Sie oder Ihr Anwalt sich an den zuständigen Richter und melden die Notwendigkeit unter Nennung der in Österreich offiziell zertifizierten Schriftdolmetscher an. Normalerweise, jedoch nicht zwingend, kontaktiert, bestellt und bezahlt das Gericht für den Betroffenen einen Schriftdolmetscher.
Förderungen für Studierende
Für Studierende mit Hörbeeinträchtigung gibt es in Wien die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, Schriftdolmetscher als Unterstützung während des Studiums in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung dafür ist ein Gespräch mit den Mitarbeitern der Förderstelle.
Die Schriftdolmetsch-Begleitung wird über die Förderstelle finanziert. Für weitere Informationen schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@amtmann.at
Anfrage und Buchung
Für weitereführende Informationen, Anfragen und Buchung steht Ihnen Schreibbüro AMTMANN jederzeit gerne zur Verfügung: Anfrage